"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
In meiner Zeit beim Anwalt habe ich sehr wohl gelernt, dass Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind. Dass Gesetze nicht frei von Fehlern sind, dass sich durch Formalien Prozesse in eine Richtung entwickeln, die dem normalen Menschenverstand zuwider sind. Und trotzdem: Diese völlig platte Hetze - vor allem in den sozialen Netzwerken - gegen kürzlich abgeschlossene Verfahren geht mir so dermaßen gegen den Strich, dass das jetzt einfach mal raus muss. Sollte sich einer dieser Menschen, die sich gerade so empören, engagieren, das Strafmaß für §184b StGB zu verschärfen und damit das Problem bei der Wurzel packen wollen - meine Unterstützung ist ihm sicher.
Und so lange bin ich froh, dass ich in einem Land lebe, in dem geltende Gesetze auch angewendet werden.
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