Mittwoch, 4. März 2015



"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

So lautet §242 I StGB. Wir leben - glücklicherweise - in einem Rechtsstaat. Das bedeutet, das geltende Recht findet Anwendung, jeder Einzelne kann sich darauf verlassen, dass dies auch für ihn gilt. Im Guten, wie im Schlechten. Ganz subjektiv mag mir das Strafmaß oftmals nicht angemessen erscheinen, aber nichtsdestotrotz wird in diesem Land niemandem die Hand abgehackt, weil er gestohlen hat. Das kann man gut und angemessen finden oder eben auch in manchen Fällen nicht. Wenn ich damit nicht einverstanden bin, steht es mir als deutschem Staatsbürger frei, mich und meine Meinung einzubringen. Zuallererst natürlich in dem ich wählen gehe, bei Bedarf ist ja aber auch weiteres Engagement möglich. Gehe ich diesen Weg nicht, muss ich damit leben, dass andere Gesetze schreiben und Strafen festlegen, die mir vielleicht nicht schmecken.

In meiner Zeit beim Anwalt habe ich sehr wohl gelernt, dass Recht haben und Recht bekommen unterschiedliche Dinge sind. Dass Gesetze nicht frei von Fehlern sind, dass sich durch Formalien Prozesse in eine Richtung entwickeln, die dem normalen Menschenverstand zuwider sind. Und trotzdem: Diese völlig platte Hetze - vor allem in den sozialen Netzwerken - gegen kürzlich abgeschlossene Verfahren geht mir so dermaßen gegen den Strich, dass das jetzt einfach mal raus muss. Sollte sich einer dieser Menschen, die sich gerade so empören, engagieren, das Strafmaß für §184b StGB zu verschärfen und damit das Problem bei der Wurzel packen wollen - meine Unterstützung ist ihm sicher.

Und so lange bin ich froh, dass ich in einem Land lebe, in dem geltende Gesetze auch angewendet werden.

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